Als Öffentliche Stelle des Bundes im Sinne des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) ist die BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 01.07.2026) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.neubau-hamburg.bg-kliniken.de).
Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 08.04.2025 durchgeführten Selbstbewertung. Danach ist die Website teilweise barrierefrei gemäß den Anforderungen der BITV 2.0.
Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet.
Welche Teile sind nicht barrierefrei?
Technische Einschränkungen:
- Inhalte von iFrames sind für Screenreader nicht unterscheidbar.
- Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei zugänglich.
Inhaltliche Einschränkungen:
- Es stehen keine Inhalte in Leichter Sprache zur Verfügung.
- Es stehen keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
- Links in Texten sind teilweise nicht korrekt ausgezeichnet.
- Teilweise sind Überschriften leer oder Seiten haben keine Hauptüberschrift.
- Auf wenigen Seiten sind die verschiedenen Menüs für Screenreader nicht unterscheidbar.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.07.2026 erstellt.